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The Augsburg Confession

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Die Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des
Blutes und [des] Erstickten. Wer haelt's aber jetzo? Aber dennoch
tun die keine Suende, die es nicht halten; denn die Apostel haben
auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher
Knechtschaft, sondern haben's um Aergernisses willen eine Zeitlang
verboten. Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das
Haupstueck christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht
aufgeholben wird.

Man haelt schier keine alten Canones, wie sie lauten; es
fallen auch derselben Satzungen taeglich viele weg, auch bei denen,
die solche Aufsaetze allerfleissigst halten. Da kann man den
Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten
wird, dass wir wissen, solche Aufsaetze also zu halten, dass man's
nicht dafuerhalte, dass sie noetig seien, dass [es] auch den
Gewissen unschaedlich sei, obgleich solche Aufsaetze fallen.

Es wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam erhalten,
wo sie nicht darauf draengen, diejenigen Satzungen zu halten, so
doch ohne Suende nicht moegen gehalten werden. Jetzo aber tun sie
ein Ding und verbieten beide Gestalten des heligen Sakraments; item
den Geistlichen den Ehestand; nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor
einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel
dem heiligen Evangelio gemaess ist, nicht predigen. Unsere Kirchen
begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren und
Wuerden wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den
Bischoefen in der Not auch zu tun gebuehrte. Allein bitten si darum,
dass die Bischoefe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die
doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind
wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirche; welche
veilleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich
nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, dass etliche
Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die
Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern,
sintemal eine solche Aenderung nichts schadet, die Einigkeit
christlicher Kirche zu erhalten; denn viele Satzungen, von den
Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht
noetig zu halten, wie die paepstlichen Rechte selbst zeugen. Kann's
aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten, dass
man solche menschlichen Satzungen maessige und abtue, welche man
ohne Suende nicht kann halten, so muessen wir der Apostel Regel
folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn
den Menschen.

St. Petrus verbietet den Bischoefen die Herrschaft, als
haetten sie Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen.
Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischoefen ihre Gewalt
nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen
nicht zu Suenden zwingen. Wenn sie aber solches nicht tun werden
und diese Bitte verachten, so moegen sie gedenken, wie sie werdens
deshalben Gott Antwort geben muessen, dieweil sie mit solcher ihrer
Haertigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch
billig sollten verhueten helfen.


Schluss.

Dies sind die vornehmsten Artikel, die fuer streitig geachtet
werden. Denn wiewohl man viel mehr Missbraeuche und Unrichtigkeit
haette anziehen koennen, so haben wir doch, die Weitlaeuftigkeit
und Laenge zu verhueten, allein die vornehmsten vermeldeet, daraus
die andern leichtlich zu ermessen [sind]. Denn man [hat] in
Vorzeiten sehr geklagt ueber den Ablass, uber Wallfahrten, ueber
Missbrauch des Bannes. Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezaenk
mit den Moenchen von wegen des Beichthoerens, des Begraebnisses,
der Leichenpredigten [*Beipredigten] und unzaehliger anderer
Stuecke mehr. Solches alles haben wir im besten und Glimpfs willen
uebergangen, damit man die vornehmsten Stuecke in dieser Sache
desto bass [besser] vermerken moechte. Dafuer soll es auch nicht
gehalten werden, dass in dem jemand ichtes zu Hass, wider oder
Unglimpf geredet [dass mit dem im Bekenttnis Gesagten jemand etwas
zu Hass, zuwider oder zu Unglimpf geredet] oder angezogen sei,
sondern wir haben allein die Stuecke erzaehlt, die wir fuer noetig
anzuziehen und zu vermelden geachtet haben, damit man daraus desto
bass [besser] zu vernehmen habe, dass bei uns nichts weder mit
Lehre noch mit Zeremonien angenommen ist, das entweder der Heiligen
Schrift oder gemeiner christlicher Kircher zuentgegen [zuwider]
waere. Denn es ist je am Tage und oeffentlich, dass wir mit allem
Fleiss mit Gottes Hilfe (ohne Rum zu reden) verhuetet haben, damit
je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte,
einreisse und ueberhandnehme.

Die obgemeldeten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach
uebergeben wollen zu einer Anzeigung unsers Bekenntnisses und der
Unsern Lehre. Und ob jemand befunden wuerde, der daran Mangel
haette, dem ist man ferner Bericht mit Grund goettlicher Heliger
Schrift zu tun erboetig.

Eurer Kaiserlicher Majestaet Untertaenigste:

Johnannes, Herzog zu Sachsen, Kurfuerst.
Georg, Markgraf zu Brandenburg.
Ernst, Herzog zu Lueneburg.
Philipp, Landgraf zu Hessen.


Wolfgang, Fuerst zu Anhalt.
Die Stadt Nuernberg.
Die Stadt Reutlingen.





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